Kulturgüter

Materielle und immaterielle Ressourcen in der Region St. Johannin Tirol!

Die Region St. Johann in Tirol legt großen Wert auf den Schutz ihrer Kulturgüter. Dies spiegelt sich in verschiedenen Initiativen und Maßnahmen wider, die darauf abzielen, das kulturelle Erbe der Region zu bewahren und für zukünftige Generationen zu erhalten.

Zentrale Aspekte des Schutzes von Kulturgütern in der Region St. Johann in Tirol:

  • checkDenkmalschutz: In St. Johann in Tirol gibt es eine Reihe von denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten, die aufgrund ihrer historischen und kulturellen Bedeutung unter Schutz stehen. Diese werden vom Bundesdenkmalamt (BDA) erfasst und betreut. Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol arbeitet eng mit dem BDA zusammen, um sicherzustellen, dass die Denkmalschutzbestimmungen eingehalten werden und die Gebäude fachgerecht restauriert und erhalten werden.

  • checkKulturelle Veranstaltungen und Brauchtumspflege: Die Region St. Johann in Tirol hat eine reiche Tradition an kulturellen Veranstaltungen und Bräuchen, die einen wichtigen Teil des kulturellen Erbes darstellen. Diese werden von der Gemeinde und verschiedenen Vereinen und Organisationen aktiv gefördert und gepflegt. Dazu gehören beispielsweise traditionelle Feste, Konzerte, Theateraufführungen und Handwerksmärkte.

  • checkMuseen und Ausstellungen: In der Region St. Johann in Tirol gibt es mehrere Museen und Ausstellungen, die sich der Geschichte und Kultur der Region widmen. Das Heimatmuseum zum Beispiel zeigt Exponate zur Volkskunde, Handwerkskunst und Alltagsleben vergangener Zeiten. Diese Einrichtungen tragen dazu bei, das kulturelle Erbe der Region lebendig zu halten und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.

  • checkFörderung von Kunst und Kultur: Es gibt zahlreiche Initiativen zur Förderung von Kunst, Musik und Brauchtum. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung von Künstlern, die Durchführung von kulturellen Projekten und die Organisation von Veranstaltungen.

  • checkZusammenarbeit: Die Tourismusregion St. Johann in Tirol arbeitet eng mit den Gemeinden zusammen, um das kulturelle Erbe der Region touristisch zu nutzen und gleichzeitig zu schützen. Durch eine nachhaltige Tourismusentwicklung soll sichergestellt werden, dass die Kulturgüter der Region nicht durch den Tourismus überlastet oder beschädigt werden.

Beispiele für konkrete Maßnahmen:

  • Restaurierung von historischen Kulturstätten: In der Region St. Johann in Tirol werden laufend historische Kulturstätten restauriert (zuletzt die Lourdesgrotte), um ihren ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und sie für die Nachwelt zu erhalten.
  • Durchführung von kulturellen Veranstaltungen: In der Region St. Johann in Tirol finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt, die das kulturelle Erbe der Region lebendig halten und einem breiten Publikum zugänglich machen.
  • Forschungsprojekt Kulturschatz Teufelsgasse: In den letzten Jahren witdmete sich ein Forschungsprojekt der Universität Innsbruck mit den wissenschaftlich interessanten Felsritzungen in der Teufelsgasse.

Durch diese vielfältigen Maßnahmen wird sichergestellt, dass das kulturelle Erbe der Region St. Johann in Tirol geschützt und für zukünftige Generationen erhalten bleibt. Es ist ein wichtiger Teil der Identität der Region und trägt dazu bei, die Attraktivität von St. Johann in Tirol als Wohnort und Tourismusdestination zu steigern.

UNESCO - Immaterielles Kulturerbe in der Region

  • checkDas Handwerk der österreichischen Zuckerbäckerei

  • checkWissen und Praxis der Bestatter:innen

  • checkDas Wissen der Handwerksmüller:innen

  • checkAlpinistisches Wissen und Können der Berg- & Schiführer:innen

  • checkKrippenbrauch in Österreich

  • checkSteinmetzkunst und -handwerk

  • checkFlurnamen des Bundeslandes Tirol

  • checkErfahrungswissen im Umgang mit der Lawinengefahr

  • checkRatschen in der Karwoche

  • checkWissen um traditionellen Samenbau und Saatgutgewinnung

  • checkAnklöpfeln im Tiroler Unterland

  • checkMärchenerzählen

  • checkÖsterreichische Volkstanzbewegung

  • checkKneippen als traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps

Materielle Kulturgüter in St. Johann in Tirol

  • checkFriedhofskapelle, Beinhaus und Friedhofsmauer

  • checkKreuzweg und Georgs-Bildstock mit Friedhofsummauerung

  • checkWandmalereien am Pflegeheim St. Johann und Kapelle

  • checkAntoniuskapelle

  • checkPolytechnische Schule mit Kulturzentrum

  • checkMarktgemeindeamt

  • checkWaschküche, Gemeindestadel

  • checkHeimatmuseum

  • checkEinsiedelei Maria-Blut

  • checkKapelle Maria-Blut

  • checkWidum, Dechanthof

  • checkFigurenbildstock hl. Johannes Nepomuk

  • checkBauernhaus Schwarzinger

  • checkSchmiede, Geigen

  • checkWinterstellerkaserne, Objekt 7

  • checkBankgebäude, Kooperatorenstöckl

  • checkFassaden und Treppenhaus des Postamtes

  • checkKath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt und Friedhof

  • checkKriegerdenkmal

  • checkKath. Filialkirche St. Nikolaus zu Spital in der Weitau

  • checkBronzestatue hl. Nikolaus

  • checkLandwirtschaftliche Landeslehranstalt Weitau

  • checkBauernhaus Rehrler/Röhrlerhof

  • checkDreschtenne Röhrler

  • checkAustraghaus Röhrler

  • checkEinhof "Unterbürg"

  • checkMitterndorf-Kapelle

  • checkPanzerkaserne, Objekt Nr. 1

  • checkBildstock, Steinstele

  • checkSchule, Doppelhauptschule (MS) St. Johann

  • checkDoppelbrunnen, Wieshofer-Denkmal

  • checkGmail-Kapelle

Materielle Kulturgüter in Oberndorf

  • checkKriegerdenkmal

  • checkRömer-Marterl, Römer-Stoa

  • checkKath. Pfarrkirche hll. Philippus und Jakobus

  • checkKapelle hl. Johannes Nepomuk, Rerobichl-Kapelle

  • checkEnsmannbauer-Kreuz

Materielle Kulturgüter in Kirchdorf und Erpfendorf

  • checkFriedhofskapelle hll. Heinrich und Kunigunde mit Nischenbildstock

  • checkWintersteller-Grabstein am alten Friedhof

  • checkKriegerdenkmal

  • checkKath. Pfarrkirche hl. Stephanus

  • checkWintersteller-Denkmal

  • checkEinwall-Kapelle

  • checkGriesenau-Kapelle

  • checkNeuer Friedhof mit Aufbahrungshalle

  • checkBauernhaus, Museum Metzgerhof

  • checkEhem. Gasthof Froschlak

  • checkKath. Filialkirche hl. Barbara, Erpfendorf

Historische und archäologische Artefakte

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Region St. Johann in Tirol!

Die gesetzlichen Bestimmungen zum ordnungsgemäßen Verkauf, Handel, Ausstellen oder Schenkungen von historischen und archäologischen Artefakten in Österreich sind komplex und unterliegen strengen Regeln. Diese Gesetze dienen dem Schutz des kulturellen Erbes und der Verhinderung des illegalen Handels mit Kulturgütern.

Grundlegende Gesetze und Bestimmungen

  • Denkmalschutzgesetz (DSG): Das DSG ist das zentrale Gesetz zum Schutz von unbeweglichen und beweglichen Kulturdenkmälern. Es regelt unter anderem die Ausfuhr von Kulturgütern, die Durchführung von Ausgrabungen und den Handel mit archäologischen Funden.
  • Kulturgütergesetz (KGG): Das KGG dient der Umsetzung internationaler Übereinkommen zum Schutz von Kulturgütern und regelt den Handel mit Kulturgütern, insbesondere deren Einfuhr und Ausfuhr.
  • Strafgesetzbuch (StGB): Das StGB enthält Bestimmungen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgütern, wie z.B. Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Ausfuhr.

Wichtige Aspekte für den Verkauf, Handel, Ausstellung oder Schenkung

  • Genehmigungspflicht: Für den Verkauf, Handel, die Ausstellung oder Schenkung von archäologischen Funden und anderen Kulturgütern kann eine Genehmigung des Bundesdenkmalamtes (BDA) erforderlich sein.
  • Herkunftsnachweis: Beim Handel mit Kulturgütern ist ein Nachweis der rechtmäßigen Herkunft erforderlich. Dies dient dazu, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden.
  • Meldepflicht: Funde von archäologischen Artefakten sind dem BDA zu melden.
  • Ausfuhrgenehmigung: Für die Ausfuhr von Kulturgütern aus Österreich ist eine Genehmigung des BDA erforderlich.
  • UNESCO-Konventionen: Österreich hat verschiedene UNESCO-Konventionen zum Schutz von Kulturgütern unterzeichnet, die ebenfalls eine Rolle bei der Auslegung der nationalen Gesetze spielen.
  • EU-Richtlinien: Auch EU-Richtlinien, wie z.B. die Richtlinie über die Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgütern, sind relevant.

Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine umfassende Beratung zu den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder das Bundesdenkmalamt.