Anreise mit dem Auto

Die Region St. Johann in Tirol mit dem PKW erfahren!

Die Region St. Johann in Tirol verfügt über ein hervorragend ausgebautes Straßenverkehrsnetz. Die Bundes- und Landesstraßen führen durch die traumhafte Landschaft der Kitzbüheler Alpen - Bergpanorama inklusive. Das allein ist schon ein Erlebnis. Für die Anreise in die Region St. Johann in Tirol gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem aus welcher Richtung Sie anreisen. Alle wichtigen Infos rund um die PKW Anreise und die Mobilität vor Ort haben wir für Sie hier zusammengefasst!

Anreise in die Region St. Johann in Tirol

  • von München (135 km) über Inntalautobahn A12, Anreise über Kufstein Süd, via Eiberg (173) und Bundesstraße 178; mautfreie Anreise aus Deutschland bis zur Autobahnausfahrt Kufstein Süd;

  • von Innsbruck (90 km) über Inntalautobahn A 12, Ausfahrt Wörgl Ost, Bundesstraße 178;

  • von Salzburg (60 km) über A1 oder A10 bis Ausfahrt Salzburg West oder Ausfahrt Bad Reichenhall (A8), Bundesstraße 21 (D), via Lofer und Bundesstraße 178;

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Aktuelle Verkehrsinfos und Staumeldungen für Ihre Anreise mit dem Auto

Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen

Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt für alle PKWs, Motorräder und Wohnmobile eine Vignettenpflicht! Die Vignette können Sie vorwiegend bei Tankstellen erwerben beziehungsweise auch online, digital per Klick, kaufen.

Beachten Sie bitte, dass Sie - bevor Sie eine vignettenpflichtige Straße benutzen - eine Vignette kaufen und diese ordnungsgemäß auf der Windschutzscheibe platzieren. Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

ACHTUNG: Um den Durchzugsverkehr durch die Stadt Kufstein zu verringern wurde eine Vignettenbefreiung bis zur Autobahnausfahrt Kufstein-Süd eingeführt.

Es kann auch eine digitale Vignette gekauft werden. Diese kann ganz komfortabel und einfach im Webshop oder mit der kostenlosen App "Unterwegs" aktiviert werden.

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Mobil vor Ort

Bahn und Bus sind mit der Gästekarte der Region St. Johann in Tirol inklusive!

Während des Urlaubs in der Region St. Johann in Tirol können Sie auch Ihrem Auto eine Auszeit gönnen, denn mit der Gästekarte sind Bus und Bahn inklusive. So haben Sie die Möglichkeit die Kitzbüheler Alpen Orte bequem und ohne zusätzliche Kosten mit Bus und Bahn erkunden.

Mobil vor Ort

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Mit der Gästekarte der Region St. Johann in Tirol ist Bus und Bahn inklusive!

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Anreise mit dem Auto!

Gut zu wissen

  • Ja, in Österreich besteht auf den Autobahnen und den gekennzeichneten Straßen eine Vignettenpflicht. HINWEIS: Seit 15.12.2019 wird für den Streckenabschnitt A12 (Grenze Kufstein - Kufstein Süd) keine Vignette mehr benötigt!

  • Nein. Seit 01.01.2008 ist das Fahren mit Licht am Tag nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Das Einschalten der Scheinwerfer wird aber auf alle Fälle vom Kuratorium für Verkehrssicherheit empfohlen.

  • Das Mitführen von Warnwesten ist in Österreich für alle Autofahrer Pflicht. Die Warnwesten müssen von Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält!

  • Wie in den meisten europäischen Ländern ist auch in Österreich das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten. Wer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

  • Schnellstraßen und außerorts: 100 km/h, auf Autobahnen 130 km/h und im Ortsgebiet 50 km/h

  • In Österreich liegt die Obergrenze bei 0,5 Promille.

  • Grundsätzlich sind in Österreich das Mitführen von Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste vorgeschrieben.

  • Seit dem 1.1.2008 gilt in Österreich vom 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht! Es müssen aber ausdrücklich "winterliche Verhältnisse" herrschen. Alternativ zu den Winterreifen können auch Schneeketten verwendet werden. Parkende PKWs sind ausgenommen.

  • Bei Staubildung beziehungsweise stockendem Verkehr ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen. Mehr Informationen finden Sie auf www.rettungsgasse.com.