Behördengänge

Einer der ersten Schritte nach deiner Ankunft sollte die Erledigung wichtiger behördlicher Angelegenheiten sein. Dazu gehören die Anmeldung bei der örtlichen Meldebehörde, die Beantragung einer Steuernummer und einer Sozialversicherungsnummer, sowie gegebenenfalls die Erstellung eines Bankkontos. Diese Dokumente sind entscheidend für deine rechtliche und finanzielle Sicherheit.

Stelle außerdem sicher, dass du alle erforderlichen Arbeitspapiere und Verträge ordnungsgemäß ausgefüllt hast. Informiere dich über deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer in deinem neuen Land, einschließlich der Arbeitszeiten, des Mindestlohns und der Arbeitsschutzbestimmungen. Registriere dich bei einem örtlichen Arzt und erkundige dich über das Gesundheitssystem in deiner neuen Heimat. Kläre, ob du eine Krankenversicherung benötigst und wie du im Krankheitsfall medizinisch versorgt wirst.

Meldepflicht

  • Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, dich innerhalb von drei Tagen am Gemeindeamt deines Wohnortes anzumelden. Den Meldezettel dafür erhältst du im Personalbüro oder über unten stehenden Download-Link.

    Download Meldezettel

    Für die Anmeldung bei der Gemeinde bitte folgendes mitbringen:
    ❍ ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel
    ❍ Reisepass oder Geburtsurkunde EWR-Bürger (Fristen, Zuständigkeiten, Voraussetzungen)

    Hier geht's zu den Websites unserer fünf Gemeinden:
    Gemeinde Fieberbrunn
    Gemeinde Hochfilzen
    Gemeine St. Jakob in Haus
    Gemeinde St. Ulrich am Pillersee
    Gemeine Waidring

  • Nicht-Österreicher aus EWR-Vertragsstaaten (s.u.) sind gesetzlich verpflichtet, sich nach einer dreimonatigen Beschäftigung bei der zuständigen Expositur (Außenministerium) anzumelden.

    Die Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind die 27 EU-Mitgliedstaaten:
    ❍ Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
    ❍ Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben ebenfalls Verträge mit der EWR.

    Für deine EWR-Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
    ❍ ausgefüllter, unterschriebener Antrag & Lohnzettel
    ❍ Kopie des Reisepasses & ein extra Passfoto
    ❍ Kopie der Wohnortbescheinigung (Meldezettel)
    ❍ Kopie der E-Card (Krankenversicherungskarte)
    ❍ Die Kosten betragen € 15,00

    Das ist die zuständige Behörde für deine EWR-Anmeldung:
    Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel, Josef-Herold-Straße 10, 6370 Kitzbühel
    Phone +43 5356 62131-0 | E-Mail bh.kitzbuehel@tirol.gv.at

    EWR-Anmeldung bringt dir Vorteile:
    Nur EWR-Bürger können Sozialhilfe geltend machen. Solltest du also zu einem späteren Zeitpunkt Wohnungsbeihilfe, Familienbeihilfe oder Arbeitslosengeld in Österreich beziehen wollen, ist deine Anmeldung zehn Jahre gültig!

    Du kannst auch einen Lichtbildausweis oder eine Daueraufenthaltskarte beantragen. Das ist zwar nicht zwingend notwendig, kann dir jedoch beispielsweise Behördengänge erleichtern.

Gut zu wissen...

  • Solltest du nicht zur Arbeit kommen können, melde das bitte umgehend und direkt bei deinem Arbeitgeber (Abteilungsleitung oder im Personalbüro/deinem General Manager, wenn du deine Abteilungsleitung nicht erreichen kannst usw.)! Das gilt für Krankheit ebenso wie für andere (z.B. familiäre) Gründe.

  • Feiertage sind ganz normale Arbeitstage, aber wenn du an einem Feiertag arbeitest, werden dir diese gearbeiteten Stunden auf deinem Zeitkonto gutgeschrieben.

    Hier geht's zur Übersicht der gesetzlichen Feiertage: www.feiertage-oesterreich.at

  • Krankmeldung & Gesundschreibung
    Nachdem du deinen Arbeitgeber (bzw. Abteilungsleitung, General Manager usw.) von deiner Krankheit informiert hast, bitte folgendes beachten:

    ❍ Ab dem ersten Krankenstandtag ist ein ärztliches Attest nötig. Dieses bekommst du nur von einem Arzt. Der bestätigt hiermit die Dauer deiner Arbeitsverhinderung. Das Personalbüro braucht diese Bestätigung umgehend, um dich krank melden zu können. Du kannst die Bestätigung vorbeibringen (lassen) oder ein gutes Bild per WhatsApp an deine Abteilungsleitung oder das Personalbüro schicken.
    ❍ Denke daran, auch deine Gesundschreibung umgehend im Personalbüro abzugeben!

  • Arbeitsunfall
    Alle die in Österreich arbeiten sind über die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) arbeitsunfallversichert. Als Arbeitgeber ist jeder Betrieb gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Arbeitsunfall zu melden – egal, ob es sich um eine leichte oder schwere Verletzung handelt. Nur so sind auch die Kosten gedeckt, wenn es zu Folgeschäden kommen sollte oder eine spätere Krankmeldung eintrifft, die diesem Unfall zugrunde liegt.

    Du hast dich bei deiner Arbeit verletzt? Dann melde das bitte umgehend deinem Arbeitgeber (bzw. dem Personalbüro oder deiner Abteilungsleitung). Solltest du dich so schwer verletzen, dass ein Krankenstand im Raum steht, dann kontaktiere unbedingt deinen Hausarzt. Ohne ärztliches Attest kannst du keinen Krankenstand anmelden!

    Wichtig – auch ein Unfall auf dem Weg in und von der Arbeit nach Hause gilt als Arbeitsunfall! Bitte immer melden.

    Privatunfall
    In Österreich besteht kein Versicherungsschutz bei Privatunfällen durch den Arbeitgeber. Es ist dir selbst überlassen, ob du dich privat unfallversicherst oder nicht.

  • Wer arbeitet und Geld verdient, ist in Österreich sozialversichert und zahlt dafür Beiträge. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hebt die Beiträge ein und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. Sie ist somit die größte Drehscheibe für alle Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen Sozialabgaben.

    Im Sozialversicherungsbeitrag sind folgende Beiträge enthalten:
    ❍ Krankenversicherung
    ❍ Pensionsversicherung
    ❍ Unfallversicherung (bezahlt nur der Dienstgeber)
    ❍ Arbeitslosenversicherung
    ❍ sowie sonstige Umlagen und Beiträge wie zum Beispiel die Kammerumlage oder der Wohnbauförderungsbeitrag

    Von deinem Bruttolohn bzw. Bruttogehalt werden jeden Monat in etwa 18% Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Zusätzlich bezahlt auch dein Dienstgeber Sozialversicherungsbeiträge für dich. Diese sind in Summe etwas höher.

    Pflichtversicherung

    Pflichtversichert sind

    ❍ fast alle unselbständig Erwerbstätigen (siehe auch unter Beschäftigungsformen)
    ❍ der Großteil der Selbständigen
    ❍ Empfänger von Arbeitslosenunterstützungen
    ❍ Pensionsbezieher
    ❍ Familienangehörige der genannten Gruppen

    Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag und Dienstzettel sind automatisch sozialversichert. Die Arbeitgeber kümmern sich um die Anmeldung bei den Versicherungsanstalten. Die von Arbeitnehmer zu zahlenden Versicherungsbeiträge werden jeden Monat vom Bruttogehalt oder Bruttolohn abgezogen und von den Arbeitgeber gemeinsam mit den von ihnen zu entrichtenden Beiträgen an die Versicherungen überwiesen.

    Eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung ist für alle Personen möglich. Für einige Leistungen muss man selbst aufkommen (z.B. Privatarzt, Privatspitäler, für Zahnregulierungen, Zahnbrücken etc.). In der Regel bekommt man jedoch zumindest einen Teil der Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet.

    Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ist von allen Patienten pro Aufenthaltstag ein bestimmter Betrag zu entrichten.

  • Du musst selber den Antrag für eine E-Card machen. Diese Karte brauchst du, wenn du zum Arzt gehst und für Krankmeldungen.

    Wenn du zum ersten Mal in Österreich arbeitest bekommst du von deinem Arbeitgeber nach deiner ersten Arbeitswoche deine Sozialversicherungsnummer. Du findest sie auch auf der Anmeldung die du mit deinem Arbeitsvertrag erhalten hast. (xxxx-und dein Geburtsdatum). Du brauchst diese Nummer um einen Termin für deinen E-Card Antrag zu machen.

    Für den Antrag musst du online einen Termin vereinbaren und nach Kufstein fahren.
    So beantragst du einen Termin:
    ❍ gehe auf die Webseite: www.Chipkarte.at
    ❍ klicke auf E-CARD BESTELLUNG und dann auf www.chipkarte.at/foto.
    ❍ dann – ich habe KEINE österreichische Staatsbürgerschaft - anklicken
    ❍ Registrierungsstelle wählen - Tirol anklicken
    ❍ und anschließend unter dem Standort Kufstein elektronische Terminvereinbarung wählen


    Elektronische Terminvereinbarung
    Die e-card Fotoregistrierung ist ausschließlich nach vorheriger elektronischer Terminvereinbarung möglich.

    Klicke auf Elektronische Terminvereinbarung, wähle erneut Tirol und PI Kufstein und gib deine Daten ein (bei "Adresse" gibst du die Adresse deines Arbeitsgebers ein). Über "mögliche Termine anzeigen" kannst du einen Termin auswählen. Die Terminbestätigung bekommst du per Mail zugeschickt.

    Du musst dann persönlich zur Registrierungsstelle fahren und folgende Dokumente mitnehmen:

    ❍ Ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
    ❍ Deine alte e-card ohne Bild oder deine österreichische Sozialversicherungsnummer
    ❍ Reisepass/ID Karte
    ❍ Meldezettel Gemeinde Fieberbrunn

    Deine E-Card wird danach ins Hotel geschickt und du kannst sie an der Rezeption abholen.

  • Alle wichtigen Informationen zur An-/Ummeldung eines KFZ's findest du hier:
    www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/

    Allgemeine Anlaufstellen (Gemeinde, Behörden, Polizeistelle, usw.)